Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2025
Sonstiges
30.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Sonstiges
19.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.07.2024
Sonstiges
21.07.2023
Eröffnungen
04.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
04.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
12.05.2023
Sicherungsmaßnahmen
03.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.06.2019 bis zum 31.12.2019
03.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.06.2019 bis zum 31.12.2019
08.05.2019
Neueintragungen